Deutschland
Italien wird von der deutschen Bundesregierung nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft.Für Einreisende von Italien nach Deutschland
entfällt somit die Pflicht, sich vor der Rückreise nach Deutschland über das
Einreiseportal anzumelden. Zudem müssen sich
nicht geimpfte und nicht genesene Personen nicht mehr für mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben. Lediglich die
Nachweispflicht bleibt weiterhin aufrecht. Für alle Einreisenden nach Deutschland gilt weiterhin die 3G-Nachweispflicht. Das bedeutet, dass Personen
ab zwölf Jahren bei der Einreise nach Deutschland über einen
Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis verfügen müssen, der
nicht älter als 48 Stunden ist.
Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, fallen nicht in den
Anwendungsbereich der Nachweispflicht. Sie müssen also bei der Einreise nach Deutschland
nicht über einen
Nachweis verfügen. Der Nachweis kann bei der
Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden.
Nützlicher Link:
www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468Nachweispflicht:Für Personen ab zwölf Jahren gilt eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises:
- Testnachweis: Antigentest oder PCR-Test der maximal 48h alt sein darf.
- Genesenennachweis: Positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage aber höchstens 90 Tage zurückliegt.
- Impfnachweis: Nachweis über Covid-19-Schutzimpfungen in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in digitaler oder in Papierform (zum Beispiel Digitales COVID-Zertifikat der EU oder gelber WHO-Impfpass). Abfotografierte Papiernachweise reichen hingegen nicht aus. Die Impfung muss mit einer auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts genannten Impfstoffen erfolgt sein. Die letzte notwendige Impfdosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Für genesene Personen ist eine Impfdosis ausreichend und diese Impfung muss auch nicht 14 Tage zurückliegen.
Österreich
Für die Einreise nach Österreich gilt die 3-G Regel:
Geimpft, genesen oder getestet (die Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein). Sollte keiner dieser Nachweise vorliegen, ist eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance vor der Einreise durchzuführen. Weiters muss man eine zehntägige Quarantäne antreten. Die Quarantäne gilt als beendet, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt.
Link:
https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Einreise-nach-Oesterreich.htmlSchweiz
Die Region Trentino-Südtirol gilt im Sinne der Schweizer Einreiseverordnung als Grenzregion. Dies bedeutet, dass Schweizer Gäste, welche nach Südtirol in den Urlaub fahren, bei der Rückreise von der Melde- und Testpflicht befreit sind, unabhängig davon, ob sie bereits geimpft sind oder nicht.
Link:
www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.htmlTschechienFür die Einreise nach Tschechien bedarf es keiner weiteren Zertifizierung, es gelten dieselben Einreisebedingungen wie vor dem Gesundheitsnotstand.
Link:
https://koronavirus.mzcr.cz/seznam-zemi-podle-miry-rizika-nakazy/PolenAlle Reisebeschränkungen wurden aufgehoben. Es besteht keine Verpflichtung mehr, nach dem Grenzübertritt eine Bescheinigung über die Impfung, Genesung oder Durchführung eines negativen Tests vorzulegen.
Link:
https://www.gov.pl/web/coronavirusNiederlandeFür die Einreise in die Niederlande ist es nicht mehr erforderlich einen Impf-, Genesungs- oder negativen Abstich vorzuweisen.
Personen ab 12 Jahren, die mit dem Flugzeug einreisen, müssen eine „
health declaration form“ ausfüllen
Link:
https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad/checklist-entryBelgienDie Region Trentino-Südtirol ist aktuell „dunkelrot“ eingestuft. Reisende, die sich länger als 48 Stunden in Italien aufgehalten haben, müssen innerhalb von 48 Stunden vor ihrer Ankunft in Belgien ein Reiserückkehrformular "
Passenger Locator Form" ausfüllen.
Für Reisende, die eine Impf- oder Genesungsbescheinigung haben, besteht keine Quarantänepflicht.
Für Reisende, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, gelten folgende Regelungen:
- Reisende müssen sich an Tag 1 nach ihrer Rückkehr von der Reise testen lassen (PCR-Test) und bis zum negativen Testergebnis in Quarantäne bleiben. Wenn Reisende bei ihrer Ankunft in Belgien einen gültigen negativen Test bei sich haben, der höchstens 72 Stunden alt ist, müssen sie sich an Tag 1 nicht testen lassen. Wenn sie vor ihrer Reise positiv getestet werden, dürfen sie nicht reisen.
- Reisende müssen sich an Tag 7 erneut testen lassen (PCR-Test). Wenn der Test positiv ist müssen sie mindestens 10 Tage in Isolierung verbringen.
- RAT-Tests sind nach der Einreise aus einem Land mit sehr hohem Risiko nicht möglich. Nur PCR-Tests sind erlaubt.
Link:
diplomatie.belgium.beVereinigtes Königreich Großbritannien
Alle Beschränkungen für die Einreise in das Vereinigte Königreich wurden aufgehoben, die neuen Bestimmungen gelten für geimpfte sowie nicht geimpfte aus allen Ländern der Welt.
Link:
www.gov.uk/guidance/coronavirus-covid-19-testing-for-people-travelling-to-england