Kulturelle Artefakte, auch Archäologika genannt, sind vom Menschen hergestellte Objekte. Im italienischen Recht (Gesetze von 1939 und 1976) werden auch Fossilien als Teil dieses Kulturerbes betrachtet. Die wissenschaftliche Betreuung und Erforschung dieser Funde liegt heute meist bei Naturmuseen, Universitäten und den dort tätigen Paläontologen.
Laut italienischem Gesetz sind „beni archeologici“ bzw. „beni culturali“ Eigentum des Staates. Das bedeutet, dass auch wenn Privatpersonen zufällig solche Objekte finden, sie dadurch nicht Eigentümer werden. Werden Fossilien entdeckt, die von paläontologischem Interesse sein könnten, müssen diese innerhalb von 48 Stunden den zuständigen staatlichen Behörden gemeldet werden, etwa dem Denkmalamt, der Polizei oder den Carabinieri.
Laut italienischem Gesetz sind „beni archeologici“ bzw. „beni culturali“ Eigentum des Staates. Das bedeutet, dass auch wenn Privatpersonen zufällig solche Objekte finden, sie dadurch nicht Eigentümer werden. Werden Fossilien entdeckt, die von paläontologischem Interesse sein könnten, müssen diese innerhalb von 48 Stunden den zuständigen staatlichen Behörden gemeldet werden, etwa dem Denkmalamt, der Polizei oder den Carabinieri.